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Beitrag von JUSLINE » 09.06.2003, 18:34

hi!!



gibt es eine Mindestgröße für Badezimmer in Mietwohnungen. Was kann ich tun, wenn es zB. nur 1,5 m² groß ist (bei 69 m² wohnnutzfläche)



danke




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RE: zimmergröße

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2003, 07:34

Die Frage ist: was wollen Sie denn tun?

mfg, MA


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RE: zimmergröße

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2003, 10:00

Vielleicht kann man den Mietzins herabsetzen, oder den Vermieter zu einer Vergrößerung des Zimmers zwingen!!



Wie sehen meine Möglichkeiten aus?


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RE: zimmergröße

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2003, 11:33

Mietzinsbildung-Hauptmietzins:



Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) gibt es die Möglichkeit, einen nach den jeweiligen (bundesländerweise unterschiedlichen) Richtwerten festgesetzten Hauptmietzins herabsetzen zu lassen, wenn er überhöht ist, weil berechnete Zuschläge nicht gerechtfertigt und/oder Abschläge zu berechnen gewesen wären.



Wohnungen der Ausstattungskategorie A oder B (bei Kategoriemietzins) müssen ua einen zeitgemäßen Baderaum oder auch nur eine entsprechende Badenische aufweisen, sonst kann über Antrag eine Herabsetzung des Hauptmietzinses erfolgen.



Ob Ihre Badegelegenheit den diesbezüglichen Anforderungen entspricht, lässt sich aus der bisher dazu vorliegenden Rechtssprechung ersehen. Die genaueste Kenntnis dieser Rechtssprechung findet sich mE bei einschlägig spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien sowie bei Mieterschutzvereinigungen.



Die baupolizeilichen Vorschriften für die Neuerrichtung von Bädern oder Badinstallationen/Badenischen bilden beim Vorliegen einer extra Nische oder eines extra Badesraumes mE eine Art Richtlinie für die Untergrenze dessen, was Ihnen da zumutbar ist. Allerdings könnte es mE sein, dass die neueren Vorschriften etwas strengere Voraussetzungen aufstellen, als diejenigen, die zur Zeit der Errichtung Ihres Badezimmers galten, und dass Sie trotzdem keine Mietzinsherabsetzung erreichen könnten.



Nähere Auskünfte eben bei Spezialisten, da ja eine einschlägige Recherche einiges an Zeit und Mühe erfordert, wenn man nicht ständig mit dieser Problematik zu tun hat..



2) Umbau durch den Vermieter



Entspricht das Badezimmer den baupolizeilichen Vorschriften gar nicht, und ist auch noch das WC drinnen, oder es wurde Ihnen im Vertrag ausdrücklich eine bestimmte Mindestgröße zugesagt, die dann bei weitem nicht erreicht wurde, kann ich mir vorstellen, dass sich auch eine Vergrößerung bzw. ein Umbau seitens des Hauseigentümers erreichen lassen könnte.



3. Andere Mietzinsbildung



Bezüglich einer möglichen Mietzinsreduktion bei anderer Mietzinsbildung werden Sie vom Vermieter wohl darauf verwiesen werden, dass Sie die Badegelegenheit vor Bezug der Wohnung ja ausdrücklich besichtigt und genehmigt hätten.



Es kommt ja wohl auch auf die Höhe des Mietzinses an bzw. die Gesamtbeurteilung des Vertrags.



Ich persönlich kann mir schon vorstellen, dass eine Duschkabine in einer 1,5 m2 großen Badenische, mit einem kleinen Waschbecken, integriert oder daneben liegend, noch unter zeitgemäßer Badegelegenheit einordnen lässt

Aber das sage ich hier nur "laienhaft"..



mfg, MA







> Vielleicht kann man den Mietzins herabsetzen, oder den Vermieter zu einer Vergrößerung des Zimmers zwingen!!

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> Wie sehen meine Möglichkeiten aus?

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