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Begriff "Fachmännisch"

Verfasst: 28.05.2003, 13:16
von JUSLINE
Was bedeutet eigentlich der Begriff "fachmännisch ausgeweist" im Zuge der Rückgabe einer Wohnung?



Würde dazu auch ein ehemaliger Maler zählen, der diese Arbeit 5 jahre lang gemacht hat, nun aber seit ca. 10 Jahren einen anderen Beruf ausübt?



Bitte um Aufklärung und vielen Dank im Voraus!


RE: Begriff "Fachmännisch"

Verfasst: 10.06.2003, 07:37
von JUSLINE
"fachmännisch ausgeweißt" ist soweit ich weiß, kein spezifisch rechtlicher Ausdruck. Soll wohl heissen, dass man dem Resultat nicht ansehen kann, dass es nicht von einem Maler-Anstreicherbetrieb herrührt. Also jedenfalls kein eigener "Erstversuch".

mfg MA