Seite 1 von 1

Einsicht Belege Betriebskosten

Verfasst: 07.03.2023, 09:24
von eb8
Ich habe ein Reihenhaus vermietet (MRG nicht anwendbar). Ich weiß, der Mieter hat ein Recht, die Belege zur Betriebskostenabrechnung einzusehen. Muss ich ihm Kopien machen oder muss er zur Einsicht zu mir kommen?

Re: Einsicht Belege Betriebskosten

Verfasst: 07.03.2023, 13:07
von alles2
Auch wenn § 20 und 21 MRG nicht Anwendung finden, gibt es die allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze, wonach man vor Ort Einsicht in die Abrechnung nehmen kann, wenn sie von anderen übernommen werden. Ob nun Kopien anzufertigen wären, dazu gibt es mietrechtliche Rechtsprechungen, die sich auf die Zumutbarkeit stützt. Müsste der Mieter bis zu 40 Minuten mit dem Fahrzeug auf sich nehmen, wäre die Belegeinsicht in die BK-Abrechnung zumutbar. Möchte er dennoch eine Kopie, kann der Vermieter einen Kostenersatz verlangen. Würde die Distanz eine Ablichtung notwendig machen, wäre alternativ das Treffen an einem näheren Ort möglich.

Re: Einsicht Belege Betriebskosten

Verfasst: 07.03.2023, 13:28
von eb8
Der Mieter müsste von Graz nach Wien, das kann ich ihm also nicht zumuten. Aber Geld verlangen kann ich, wenn er Kopien will.
Im Vergleich zur letzten Abrechnung (wo ich ihm kostenlos Kopien gegeben habe), muss er 20 Euro mehr zahlen, weil das Wasser teurer geworden ist. Er will mich jetzt aber sekkieren (siehe meine anderen Posts); falls sein Anwalt (mit Honorarrechnung) Einsichtnahme verlangen sollte, weiß ich, was ich antworte :lol: Danke!

Re: Einsicht Belege Betriebskosten

Verfasst: 07.03.2023, 14:16
von alles2
Mehr Infos, insbesondere zu den Mieterrechten, findet man hier:

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/miete/Betriebskosten.html

Relevant sei die Seite 34 der Broschüre "Betriebskosten". Auch das Thema Ordnungsstrafe, wenn man als Vermieter seiner Verpflichtung nicht nachkäme.

Der Vermieter kann in der Folge mit Ordnungsstrafe zur Ein­halt­ung seiner Verpflichtungen ge­zwung­en werden. Wie der mieterseitige Antrag auf Legung einer Jahresabrechnung aussehen kann, findet sich unter den Musterbriefen. Allerdings gefällt mir folgende Version besser, zumal dort weitere Varianten der Übermittlung vorgeschlagen werden:

https://noe.arbeiterkammer.at/service/musterbriefeundformulare/konsumentenschutz/wohnen/Legung_Betriebskosten_2020.docx

Und weil in der heutigen Zeit diverse Unterlagen in elektronischer Form vorliegen, kann es notwendig sein, dass für diese dann bei der Belegeinsicht ein Ausdruck erforderlich ist.

Re: Einsicht Belege Betriebskosten

Verfasst: 07.03.2023, 15:51
von eb8
Danke. Ich habe die Abrechnung erstellt und gemailt. Jetzt warte ich, ob eine Reaktion kommt.