Verlängerung Mietvertrag
Verfasst: 08.05.2003, 10:26
Wir haben 1990 einen Mietvertrag für 3 Jahre abgeschlossen. Dieser wurde weder von uns noch vom Vermieter schriftlich verlängert! Verlängert sich dieser daher nun immer nur um 1 Jahr oder ist es rechtlich nun ein unbefristeter Vertrag?