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Verlängerung Mietvertrag

Verfasst: 08.05.2003, 10:26
von JUSLINE
Wir haben 1990 einen Mietvertrag für 3 Jahre abgeschlossen. Dieser wurde weder von uns noch vom Vermieter schriftlich verlängert! Verlängert sich dieser daher nun immer nur um 1 Jahr oder ist es rechtlich nun ein unbefristeter Vertrag?

RE: Verlängerung Mietvertrag

Verfasst: 09.05.2003, 07:46
von DorisMihokovic
Ist auf den Mietgegenstand das MRG anwendbar, dann ist das Mietverhaeltnis bereits ein unbefristetes. Befristungen muessen zwingend schriftlich vereinbart werden.