Verlängerung Mietvertrag
Verlängerung Mietvertrag
Wir haben 1990 einen Mietvertrag für 3 Jahre abgeschlossen. Dieser wurde weder von uns noch vom Vermieter schriftlich verlängert! Verlängert sich dieser daher nun immer nur um 1 Jahr oder ist es rechtlich nun ein unbefristeter Vertrag?
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RE: Verlängerung Mietvertrag
Ist auf den Mietgegenstand das MRG anwendbar, dann ist das Mietverhaeltnis bereits ein unbefristetes. Befristungen muessen zwingend schriftlich vereinbart werden.
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