hallo,
ich habe vor einigen wochen über einen makler eine miet-wohnung unterschrieben.
es verlief alles normal, mitvertragsunterzeichnung, provision & kaution.
das vertragsverhältnis begann ab 1.mai, es wurde mündlich mit dem makler vereinbart dass die wohnung erst ab ca. 5.mai wegen diverser renovierungen bezugsfertig ist.
nun war ich in der wohnung, welche vom vormieter noch bewohnt wird und dieser erst am 16.mai auszieht.
nach einigen telefonaten mit dem makler & der eigentümer-firma kann ich nichts tun als abwarten und mir die verbleibenden tage "unterschlupf" suchen....
welche möglichkeiten hab ich? ist das vertragsbrüchig?
vielen lieben dank!!!
glg
Vertragsbruch bei falschem Einzugsdatum?
RE: Vertragsbruch bei falschem Einzugsdatum?
Ja, das ist Vertragsbruch. Sollten Sie sich bis jetzt nicht bereits anderweitig geeinigt haben, so sollte jedenfalls ein finanzieller Ausgleich dergestalt erfolgen, dass Sie die Mehrkosten der zwischenzeitlichen Unterkunft ersetzt erhalten. Weitere Ansprüche sind denkbar.
mfg, MA.
mfg, MA.
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