Wohngemeinschaft

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Wohngemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 29.04.2003, 22:17

Ich bin vor 6 Monaten in eine WG eingezogen und hab damals 360Euro Kaution gezahlt.

Nachdem ich aber in dieser WG nicht weiter wohnen konnte aus finanziellen gründen, bin ich binne 14 tage aus der wohnung ausgezogen und der Vermieter (Untermieter) teilte mir mit,das er die miete eines monats sowie jegliche reperaturen von meiner kaution abziehen wird. unterm strich bekomme ich keine kaution mehr zurück.



Details dazu: bin die 3 person die in diese wg eingezogen ist und beide bekamen die volle kaution zurück.(wobei einer davon 2 jahre in der WG war!)

auch habe ich nie was unterschrieben, mietvertrag,kaution usw.



kann ich in diesem fall was tun??



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RE: Wohngemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 30.04.2003, 11:09

Die Frage habe ich jetzt nicht ganz verstanden: Sie haben insgesamt nur 14 Tage in dieser Wohnung gewohnt? Und haben Sie auch - neben der Kaution - die laufende Miete bezahlt gehabt? Was war vereinbart bezüglich Ihres etwaigen späteren Auszugs? War da - wenn auch nur mündlich - eine Kündigungsfrist vereinbart? Ist danach gleich wieder jemand eingezogen, oder ist das Zimmer freigestanden? Wäre es Ihnen ermöglicht worden, eine/n Nachmieter vorzuschlagen?



Die laufenden Kosten einer Wohnung müssen ja weiterbezahlt werden, auch wenn ein/e Mitbewohnerin plötzlich auszieht. Andererseits gibt es in einer Wohngemeinschaft - wenn nicht anders vereinbart - keine Kündigungsfrist.Das Mitbewohnverhältnis endet durch einseitige Erklärung eine/r/s MitbewohnerIn, ausziehen zu wollen. Allerdings darf das nicht zur Unzeit passieren, bzw. der Schaden, der durch einen vorzeitigen, nicht angemessen vorher angekündigten Auszug entstanden ist (Aufwand für vorzeitige Suche einer neuen Mitbewohnerin, Kosten des leerstehenden Zimmers), wäre zu ersetzen. Eine Kaution haftet üblicherweise für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis. Sollten nach Ihrem Auszug nachweisbar Schäden, die von Ihnen nicht repariert wurden, entstanden sein, so kann das aus der Kaution geschehen. Allerdings sollten Sie in einem solchen Fall schon die Chance erhalten, selbst die Schäden zu beheben, das sollte erörtert worden sein, bevor man den Abzug von Ihrer Kaution getätigt hat..



mfg, MA.

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RE: Wohngemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 30.04.2003, 11:33

nein, ich bin im oktober vorigen jahres eingezogen u. jetzt mit 1.mai aus! ich hab gesagt,das wenn es passt in der WG das ich bis oktober bleibe,weil der mietvertrag mit dem Hauptmieter bis oktober gilt. aber ich habe nichts unterschrieben!bzw. bin ich nicht bereit gewesen in dieser wg weiterhin zu wohnen aus finanziellen u. privaten gründen.

das zimmer steht jetzt leer, u. ich glaube nicht,das sie noch einen nachmieter finden werden, da die wohnung nur bis oktober läuft. ausserdem hab ich nur mit der 3ten mitbewohnerin eine mündliche kündiggundsfrist von 3 monaten vereinbar, bzw. sollte ich rechtzeigtig bescheid sagen.

also nicht mit dem Mieter selbst!

ich mußte so schnell ausziehen, das ich die wohnung nicht mehr zahlen konnte!



wenn ich sie jetzt richtig verstanden habe, dann kann er die kaution behalten,weil das zimmer jetzt leer steht durch meine schuld?

ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen in dieser WG nichts ist von mir beschädigt worden.








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RE: Wohngemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 30.04.2003, 12:20

> nein, ich bin im oktober vorigen jahres eingezogen u. jetzt mit 1.mai aus!



Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann haben Sie noch für April bezahlt, und werden erst heute ausziehen..



Und zusätzlich gibt`s dann noch diese Kaution, die Sie gegeben haben und nun nicht zurückbekommen sollen.



Leider habe ich keine Ahnung, wie leicht sich das konkrete Zimmer nun in der Zeit bis Oktober vermieten lässt. Da kommt es ja darauf an, wie teuer es ist, ob Raucher/Nr - WG, wie die Lage ist, ob groß oder klein, dunkel oder hell usw..



Aber ich denke es würde sich lohnen, um die Kaution zu kämpfen. Denn soo selbstverständlich ist das auch nicht, dass jetzt kein/e entsprechende/r NachbewohnerIn gefunden werden kann, die noch drinnen wohnt und zwar so, dass die WG "pari" aussteigt und Du noch Geld zurückbekommst. Hoffentlich sogar alles.



Aber wenn Du zu Gericht gehen musst, um das Geld, so stellt das ein mehrfaches Risiko dar, vielleicht sogar noch einen größeren Schaden zu haben, als wenn Du "nur" auf die Kaution verzichtest.



Es kommt ja auf so viele Faktoren an bei Gericht. Wir können gerne weiterkorrespondieren, wenn Du möchtest, und ich möchte Dir ja gerne helfen, aber Du kannst mich auch anrufen unter 01/212 69 41 oder mal treffen. (kostet vorläufig nichts)



Wenn Du weiter mailen möchtest, dann aber gib mir bitte weitere Details des Zimmers, der WG bekannt (Zimmerpreis, Anzahl/Alter/Geschlecht der MitbewohnerInnen, wer darf nicht drinnen wohnen aus welchem Grund, ob Du glaubst, dass sie auch jemanden nehmen würden nach Dir bis Oktober oder ob sich da jemand aus persönlichen Gründen sperrt, was die Mitbenützungen sind: Waschmaschine, Festnetztel., Internet, Bad/WC, gibts Tiere, Lärm ja oder nein, Verkehrslage, auch zum Stadtzentrum (zu Fuß heimkommen nach Lokalbesuchen in der Nacht möglich?)



Dann schreibe ich Dir über die konkreten Möglichkeiten, die ich jetzt noch sehe.



mfg, MA



ich hab gesagt,das wenn es passt in der WG das ich bis oktober bleibe,weil der mietvertrag mit dem Hauptmieter bis oktober gilt. aber ich habe nichts unterschrieben!bzw. bin ich nicht bereit gewesen in dieser wg weiterhin zu wohnen aus finanziellen u. privaten gründen.

> das zimmer steht jetzt leer, u. ich glaube nicht,das sie noch einen nachmieter finden werden, da die wohnung nur bis oktober läuft. ausserdem hab ich nur mit der 3ten mitbewohnerin eine mündliche kündiggundsfrist von 3 monaten vereinbar, bzw. sollte ich rechtzeigtig bescheid sagen.

> also nicht mit dem Mieter selbst!

> ich mußte so schnell ausziehen, das ich die wohnung nicht mehr zahlen konnte!

>

> wenn ich sie jetzt richtig verstanden habe, dann kann er die kaution behalten,weil das zimmer jetzt leer steht durch meine schuld?

> ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen in dieser WG nichts ist von mir beschädigt worden.

>

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>

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RE: Wohngemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 30.04.2003, 14:17

Ich habe für April die Miete gezahlt und bin an diesem Woe. ausgezogen!

Ja, es geht mir um die Kaution, weil er sie einfach behalten will!

Ich bin zu kurzfristig ausgezogen (drum 1 MM abgezogen von der Kaution) und wenn er (Mieter) die Kaution von seinem Hauptmieter nicht zurückbekommt (wahrscheinlich,weil die Wohnung im ziemlich schlechten Zustand ist) bekomm auch ich nichts mehr!



Für mich ist das aber unmöglich, da ich die 360Euro dringend brauche!



Angaben zum Zimmer:

Klagenfurt/Stadt

ca.20m2 in einer 3er WG

zimmer ist hell,altbauwohnung deshalb ziemlich dünne wände,

Bad/Wc,Küche,Reihenhaus,Lärm ist vorhanden - Erdgeschosswohnung,Verkehrslage ins Zentrum ist sehr gut und auch sehr gering

Internetbenutzung wäre dabei,aber nur im Zimmer der Mitbewohnerin.



Kosten: 219euro miete inkl.Betriebskosten, zusätzlich ist noch KabelTv und Orf zu zahlen: ca. 10Euro





Mieter: männlich, 25 Jahre, nichtraucher

Mitbewohnerin: weiblich, 23Jahre, raucher

beide sind Studenten u. werdem im Oktober fertig, deshalb auch Wohnungskündigung im Oktober.



Kann mir nicht vorstellen, das sie noch einen Mitbewohner suchen werden, weil es sich lediglich um 5 Monate noch handelt. Ausserdem ist es fast unmöglich mit beiden zusammenzuwohnen. deshalb,neben meinen finanziellen problemen,hab ich die WG verlassen.
















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RE: Wohngemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 02.05.2003, 16:02

Am besten wäre es natürlich, wenn möglichst rasch ein oder mehrere (hintereinander) Mitbewohner gefunden werden könnten für die restliche Zeit, die vielleicht im einzelnen sogar mehr bezahlen, als Sie das getan haben. Im Vergleich zu den Preisen zB im Jugendgästehaus ( 4 Wochen 656 Euro EZ, 558 Euro DZ, 460 Euro Vierbettzimmer,) oder Mozartheim (4 Wochen EZ 561, DZ 480) sind Teilnehmer an Deutschkursen für Ausländer im Privatquartier sicherlich billiger dran als im Studentenheim. Laut Webseite werden hier immer wieder Privatunterkünfte, zB an mitreisende Freunde, Angehörige vermittelt, die nicht im Studentenheim unterkommen (0463/24180 Mo-Fr 9-12), Ein Kolpingheim sperrt über den Sommer und wird zum Hotel - vielleicht sucht von den dortigen Bewohnern jemand ein Zimmer in Klagenfurt während der studienfreien Zeit? Auch der ÖAD (auch Webseite der Uni Klagenfurt) sucht immer wieder Privatzimmer, die KHG 0463 - 23 407 nimmt gerne Privatzimmerhinweise entgegen. Klagenfurt liegt ja am Wörthersee und so müssten gerade im Sommer Zimmer besser zu vergeben sein als in der kalten Jahreszeit..und Ihre Mitbewohner sollten jedenfalls bemüht sein, wieder jemanden zu finden, anstatt Sie diskussionslos mit Kosten zu belasten, schon im Rahmen der "Schadensminderungspflicht" (hat Obliegenheitscharakter), die freilich auch Sie trifft!"



...

Sie könnten sich gleich einmal Montag nach den Zeiten des sogenannten "Amtstages" beim Bezirksgericht Klagenfurt erkundigen - In Wien ist das traditionell Dienstag und Freitag vormittag gewesen. Gehen Sie dann hin, samt dem was Sie schriftlich haben, falls es was gibt: Zahlungsbestätigungen, insbes. auch über die Kaution; Meldezettel, Ihre Einkommensnachweise, Ausweis, volle Namen und Adressen der Mitbewohner; evtl. als Zeugen in Frage kommende Personen mit Name, Beruf, Adresse.



Konfrontieren Sie den Richter/die Richterin mit Ihrem Problem, stellen Sie Ihren Standpunkt dar: (WG, Zusammenleben aus den und den Gründen für sie unzumutbar, auch kein Geld mehr, daher wichtige Gründe für Auszug, Ersatzbewohner wäre/n gut aufzutreiben, da Klagenfurt aufgrund seiner Lage Wörthersee im Sommer ein begehrter Ort ist, Sie haben keinen Schaden angerichtet, wollen Geld zurück). Dann werden Sie sehen, wie der Richter, die Richterin in bezug auf Ihr Rechtsproblem grundsätzlich denkt. Sie haben das Recht, eine Klage zu Protokoll zu bringen (Auf Rechnungslegung, auf Rückzahlung des Betrages) und auch von Gerichtsgebühren befreit zu werden, so Sie ihre Mittellosigkeit nachweisen. Auch können Sie Ihre ehem. Mitbewohner zu einem "prätorisches Vergleichsversuch" vor Gericht laden lassen - wenn eine gerichtliche Ladung ins Haus flattert, sind sie vielleicht eher bereit, auf Ihre Argumente einzugehen.

..



Freilich dauert ein Gerichtsverfahren längere Zeit - unter 2 Monaten ist da - auch bei beschleunigter Verfahrensführung - wohl nichts zu machen, es sei denn, es gelingt Ihnen, schon vorher wieder mit den MitbewohnerInnen ins Gespräch zu kommen, und eine gütliche Lösung (neue MitbewohnerIn finden) zu finden.



Auch im Interesse der Hausvermieter müsste es sein, dass zudem die Wohnung in einem Zustand ist, in dem neue Mitbewohner-Studenten für das WS 2003/04 gefunden werden können, und das möglichst ohne Reparaturpause für die Wohnung. Schade, dass die Situation - für alle gesehen - vorerst nicht so toll aussieht, - denn auch der Untermieter scheint ja um seine Kaution zu bangen.



Schlimmstenfalls - haben Sie schon die Möglichkeit überlegt, zum Sozialamt zu gehen. Es gibt gesetzlicherseits eine Beihilfe zum Wohnaufwand - dafür müsste Ihnen der Untermieter eine Bestätigung übers Bezahlte ausstellen.. (Und im einzelnen ist das noch weiter kompliziert, aber nicht immer aussichtslos).



Hoffentlich konnte ich Ihnen jetzt ein wenig weiterhelfen,



mfg, Margarete Aulehla

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Wohngemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 22.06.2003, 13:27

Also das Thema WG kann ganz schön kompliziert sein...



Ich möchte aus meinetr aktuellen Wg ausscheiden... und frage mich nun wie ich das am besten mache ohne die kaution zu verlieren oder noch sonstige Zahlungen wegen des Ausscheidens aufgedrückt zu bekommen..



Es handelt sich hierbei um drei HAuptmieter... untereinander wurde keine Kündigungsfrist bestimmt.. was heißt das nun... muß ich jetzt meine Miterschaft bei dem Vermieter kündigen innerhalb der Wohnungskündigungsfrist oder muß der nur informiert werden.. und was ist eine angemessene zeit zur suche eines nachmiteres.. und was passiert wenn die jetzigen verbleibenden Mieter nicht mit meinem neuen nachmieter einverstanden sind...



Kann mir bitte irgendwer helfen...


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RE: Wohngemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 22.06.2003, 13:47

Hallo Snoopine,



schreib` doch am besten einen neuen Beitrag mit Deiner Frage, an die Spitze der Threads, damit Du vielleicht noch mehr Antworten bekommst. Ich konnte Deinen nur ganz zufällig finden.



Wenn Du auch als HauptmieterIn im Hauptmietvertrag aufscheinst, müsste man sich zuerst einmal diesen Hauptmietvertrag ansehen. Daraus bestimmt sich, welche Rechte und Pflichten Du gegenüber dem Hauseigentümer hast (Kündigungsfrist; Weitergaberecht ja oder nein)



Getrennt davon zu betrachten ist Dein Verhältnis zu den Mitbewohnern: Was war vereinbart? Welche Frist zum Ausziehen? Bzw. musst Du überhaupt eine/n NachmieterIn finden?



Vielleicht wäre es auch gut, zuerst mit den Mitbewohnern über ihre Vorstellungen zu sprechen. Ich kenne ein paar Internetseiten, auf denen man kostenlos für neue Mitbewohner inserieren kann. Herbst/Studienanfang ist sicherlich eine gute Zeit, jemanden neuen zu finden.

Vorerst mal

freundliche Grüße, MA.


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RE: Wohngemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 22.06.2003, 14:07

Ersteinmal vielen liben DAnk für die prompte Antwort..



Ich bin als eine von drei hauptmieterin aufgeführt und die vertragliche kündigungsfrist ist natürlich 3 monate.



Ein weitergaberecht ist glaub ich gerade nicht ausdrücklich geregelt , aber es handelt sich hierbei um eine studenten WG und davor war auch eine StudentenWg drin die wohl schon einige wechsel mitmachte..



Es gibt keine offizielle Vereinbarung zwischen den Mitbewohnern.. außer vielleicht rechtzeitig vor einem auszug bescheid zu geben.. das raum für kündigung oder nachmieter bleibt...aber es wurde nicht gesagt durch wen die suche erfolgen muß.



Soweit erstmal dazu.






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RE: Wohngemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 22.06.2003, 21:02

Grundsätzlich sind Mietverhältnisse gerichtlich aufzukündigen, und zwar so, dass der Hausherr, die Hausverwaltung, die Aufkündigung vor dem Monatsletzten, hier: drei Monate vor Vertragsendigung, zugestellt bekommen hast. Was für Dich jetzt theoretisch heisst: So schnell als möglich zu Gericht, dort Aufkündigung zu Protokoll geben (evtl. Formular ausfüllen), Gerichtsgebühren bezahlen, und abklären, wie lange die Zustellung der Aufkündigung dauern wird. Der erste Zustellversuch sollte möglichst schon Donnerstag erfolgen, damit die Aufkündigung vor Ende Juni 2003 wirksam wird. Im Einvernehmen mit der Hausverwaltung ist allerdings auch eine andere Form der Beendigung/des Mieterwechsels möglich.



Zunächst einmal würde ich mich, wie ich schon geschrieben habe, mit den Mitbewohnern in Verbindung setzen, und sie von Deinen Auszugswünschen informieren. Morgen könnte dann die Hausverwaltung - einmal telefonisch vorab von den Auszugswünschen informiert werden. Je nach Mietvertragsinhalt (schriftlichen Vertrag studieren) und Vereinbarung mit der Hausverwaltung wird diese in den nächsten Monaten eine/n neue/n Mit-HauptmieterIn akzeptieren, oder aber scheidest Du nur aus aus dem Hauptmietvertrag, und es verbleiben die beiden anderen als Hauptmieter (die sich dann entweder Dein Zimmer irgendwie teilen oder aber eine/n neue/n MitbewohnerIn suchen können.



Jedenfalls glaube ich, dass Deine Mitbewohner das Recht haben, von Dir genauso noch eine dreimonatige Frist zur Suche nach einer/m neuen MitbewohnerIn zu erhalten - indem Du sie über die Auszugspläne informierst, so wie auch der Hauseigentümer das Recht auf Einhaltung der vereinbarten dreimonatigen Kündigungsfrist hat.



Diese Fristen laufen in Österreich jeweils bis zum Monatsende und müssen ganze Monate umfassen. (Drei Monate - bedeutet jetzt: bis Ende September 03).



Im einzelnen gilt zwischen den WG-Bewohnern das, was sie miteinander vereinbart haben. Ansonsten insbesondere auch die Bestimmungen der Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht. Es dürfte aber nicht allzuviele gerichtliche Streitfälle bezüglich WGs geben, und am wirtschaftlichsten ist es doch, wenn sich die Leute gütlich einigen.



Vielleicht möchtest Du ja, dass schon früher als im Oktober, nämlich im Sommer, jemand an Deiner Stelle in die WG einzieht: Hier geht alles doch nur einvernehmlich. Beziehungsweise ist es in der Realität doch oft so, dass der/diejenige, die Macht über jemanden hat, diese auch ausnützt, also zB wenn Du die Kaution zurückhaben möchtest, wirst Du vielleicht die meiste Arbeit mit dem Suchen eines/r NachfolgerIn haben; inserieren müssen, Besichtigungen durchführen müssen, InteressentInnen den anderen präsentieren müssen. Aber es könnte hoffentlich auch anders sein, in diesem Fall.



Zu Beginn des neuen Studienjahres gibt es wohl ausreichend InteressentInnen für WG-Plätze (jedenfalls für Wien).



mfg, MA.


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