Kündigung von befristetem Mietvertrag
Verfasst: 27.04.2003, 18:20
Wir wohnen in einem alten Bauernhaus zur Miete. Der befristete Mietvertrag läuft bis 30. September 2004. Kann ich vor diesem Datum unter Einhaltung der dreimonatien Kündigungsfrist kündigen? Mich verwirrt der Absatz:
(ausgenommen sind Miet- oder Eigentumswohnungen, die nach 1967 ohne Förderungsmittel errichtet wurden, sowie Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern)
(ausgenommen sind Miet- oder Eigentumswohnungen, die nach 1967 ohne Förderungsmittel errichtet wurden, sowie Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern)