Wir wohnen in einem alten Bauernhaus zur Miete. Der befristete Mietvertrag läuft bis 30. September 2004. Kann ich vor diesem Datum unter Einhaltung der dreimonatien Kündigungsfrist kündigen? Mich verwirrt der Absatz:
(ausgenommen sind Miet- oder Eigentumswohnungen, die nach 1967 ohne Förderungsmittel errichtet wurden, sowie Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern)
Kündigung von befristetem Mietvertrag
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RE: Kündigung von befristetem Mietvertrag
Fuer Einfamilienhaeuser (das Bauernhaus gilt wohl als solches) gilt das MRG nicht oder nur eingeschraenkt (ebenso fuer Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze). Wenn der Mietvertrag keine vorzeitige Kuendigungsmoeglichkeit vorsieht, so kann nur versucht werden, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Loesung herbeizufuehren (z. B. indem Sie ihm einen Nachmieter praesentieren - diesen muss der Vermieter jedoch nicht akzeptieren!).
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