Rücklagen - bei Betriebskosten
Verfasst: 23.04.2003, 11:58
Hallo!
Ich bin per Nov. 2001 in meine 37 m2 Wohnung gezogen und habe für 2 Monate die bereits hohen BK von € 116,28 bezahlt.
Dann wurden die BK (ohne an mich gerichtete Abrechnung) auf € 140,61 erhöht - der Grund: es werden Rücklagen einbehalten.
Da ich eine Eigentumswohnung miete, bin ich nicht informiert wofür diese Rücklagen sind, habe nur von Nachbarn/Eigentümern erfahren, dass diese für Reparaturen an der Fassade - Erneuerung der "Gaupen", etc. verwendet werden.
Meine Frage ist: Muss ich als Mieter überhaupt für solche Reparaturen mitaufkommen?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank!
Ich bin per Nov. 2001 in meine 37 m2 Wohnung gezogen und habe für 2 Monate die bereits hohen BK von € 116,28 bezahlt.
Dann wurden die BK (ohne an mich gerichtete Abrechnung) auf € 140,61 erhöht - der Grund: es werden Rücklagen einbehalten.
Da ich eine Eigentumswohnung miete, bin ich nicht informiert wofür diese Rücklagen sind, habe nur von Nachbarn/Eigentümern erfahren, dass diese für Reparaturen an der Fassade - Erneuerung der "Gaupen", etc. verwendet werden.
Meine Frage ist: Muss ich als Mieter überhaupt für solche Reparaturen mitaufkommen?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank!