kaputtes Tuerschloss

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JUSLINE
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kaputtes Tuerschloss

Beitrag von JUSLINE » 10.04.2003, 11:01

Die Situation ist folgende:

Im August 2002 war ich in Urlaub und bat meine Eltern, in dieser Zeit, meine Pflanzen zu giessen und gab ihnen den Wohnungsschluessel. Das Schloss hatte schon immer gehakt, da ich es aber bislang nie abgeschlossen -sondern nur zugezogen- hatte, gab es keine Probleme. Da mein Vater aber abgeschlossen hatte, war das Schloss, als er das naechste Mal kam, endgueltig kaputt.

Er hat nicht mit Gewalt oder mit anderen Gegenstaenden versucht, das Schloss zu oeffnen, sondern hat gleich den Vermieter geholt, der auch keinen Erfolg beim Oeffnen hatte. Es wurde ein Schluesseldienst geholt, der das Schloss (das schon alt war) ausgewechselt hat. Anstandslos hat der Vermieter die 150 Euro bezahlt. Gestern aber bekam ich meine Nebenkostenabrechnung und da stand woertlich: "Korridorschlosserneuerung (siehe Paragraph 11 Instandhaltungskosten/Mietvertrag) Lt. Schluesseldienst durch nicht sachgemaesses Oeffnen, da Schloss jedoch nicht neuwertig, schlagen wir von Uebernahme von 50% Gesamtkosten 150,00 Euro)"



Jetzt meine Frage: muss ich das bezahlen?

(Wie kann man ein Schloss unsachgemaess oeffnen, indem man nur versucht, den Schluessel zu drehen?)

Eigentlich ist doch der Vermieter dafuer zustaendig und unter die Geringfuegigkeitsgrenze faellt es auch nicht und warum wartet er ein dreviertel Jahr mit der Forderung?

Ich muss dazu sagen, dass ich seit 2 Jahren in dieser Wohnung wohne und bislang ein sehr gutes Verhaeltnis zu meinen Vermietern hatte.






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