Betriebskostennachzahlung
Verfasst: 28.03.2003, 13:45
Hallo,
normalerweise sagt man, dass ja die Vermieter die "Bösen" sind, in meinem Fall ist das aber nicht so.
Mitte letzen Jahres habe ich die Betriebskostenabrechnung für 2001 an meine Mieterin übermittelt. Vor ca. einem Monat hat sie dann behauptet, nie eine solche bekommen zu haben - deshalb habe ich ihr nochmals eine zukommen lassen. Gestern erreichte mich nun ein Brief des Mieterschutzverbandes mit dem Inhalt - die Mieterin müsse die Betriebskostennachzahlung nicht bezahlen da die Abrechnung erst "jetzt" - verspätet übermittelt wurde. Ich bitte euch, mir mittzuteilen - ob es bzw. welcher § des MRG enthält dass verspätete (die eigentlich nicht verspätet war) Abrechnungen - bzw. Nachzahlungen nicht vom Mieter bezahlt werden müssen.
Vielen Dank für Eure Hilfe !!!
normalerweise sagt man, dass ja die Vermieter die "Bösen" sind, in meinem Fall ist das aber nicht so.
Mitte letzen Jahres habe ich die Betriebskostenabrechnung für 2001 an meine Mieterin übermittelt. Vor ca. einem Monat hat sie dann behauptet, nie eine solche bekommen zu haben - deshalb habe ich ihr nochmals eine zukommen lassen. Gestern erreichte mich nun ein Brief des Mieterschutzverbandes mit dem Inhalt - die Mieterin müsse die Betriebskostennachzahlung nicht bezahlen da die Abrechnung erst "jetzt" - verspätet übermittelt wurde. Ich bitte euch, mir mittzuteilen - ob es bzw. welcher § des MRG enthält dass verspätete (die eigentlich nicht verspätet war) Abrechnungen - bzw. Nachzahlungen nicht vom Mieter bezahlt werden müssen.
Vielen Dank für Eure Hilfe !!!