Hallo,
ich habe in meine Wohnung, wobei der Einzug März 2002 war, einen Teppich legen (wurde geklebt) lassen.
Die Wohnung war von der Vermieterin nur mit Linoleum ausgelegt wurden.
Bin ich verpflichtet, diesen beim Auszug wieder zu entfernen?
Wenn nicht, ist es möglich, dass ich gegenüber der Vermieterin einen Anspruch bzgl. des Teppichs habe?
Vielen Dank für Hinweise.
Sten
Teppichentfernung nach einem Jahr
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Teppichentfernung nach einem Jahr
Sie sind verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zurueckzugeben, in dem Sie sie uebernommen haben. Ersatzansprueche gegen den Vermieter haben Sie in diesem Fall keine.
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