Ich habe einen befristete Mietvertrag (5 Jahre) am 1.6.2002 abgeschlossen und möchte diesen jetzt kündigen. In meinem Mietvertrag steht nun folgendes drinnen:
Der Mieter hat - unabhängig von der vereinbarten Befristung - nach Ablauf eines Jahres nach Mietbeginn das Recht, den Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit zum jeweiligen Monatsletzten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen.
Heißt das nun, dass ich erst am 31.5. (oder 30.6.?) kündigen kann und ab da die dreimonatige Frist zu laufen beginnt oder kann ich heute also vor Ablauf eines Jahres kündigen und erst nach dem 30.5. ausziehen?
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann - vielen Dank
Kündigung einer Mietwohnung
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RE: Kündigung einer Mietwohnung
M. E. koennen Sie erst am 31.5. kuendigen. Der Mietvertrag endet dann am 31.8.
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