Duschwand leicht beschädigt
Verfasst: 26.02.2023, 12:56
Liebes Forum,
Ich würde gerne eure Hinweise zur folgenden Fiktiven Situation bekommen:
Einen Eigentümer hat eine Wohnung in Wien vermietet. Der Vermieter hat die Wohnung besichtigt und ist dann eingezogen.
Der Vermieter machte daraufhin folgendes Angebot. Der Mieter kann die Duschwand austauschen lassen und hätte nach § 10 MRG Anspruch auf Erstattung der Kosten, jedoch mit einer jährlichen Abschreibung von 10 %.
Der Mieter ist mit dem Angebot jedoch nicht zufrieden, er meint, es gehe nicht um ästhetische Ansprüche, sondern um funktionale.
Der Vermieter ist etwas ratlos, weil er bereits das Angebot gemacht hat, dass die Kosten nach §10 MRG erstattet werden können. Aus Sicht der Vermieter ein durchaus faires Angebot.
Wie kann man das Problem lösen?
Vielen Dank!
Ich würde gerne eure Hinweise zur folgenden Fiktiven Situation bekommen:
Einen Eigentümer hat eine Wohnung in Wien vermietet. Der Vermieter hat die Wohnung besichtigt und ist dann eingezogen.
Der Vermieter machte daraufhin folgendes Angebot. Der Mieter kann die Duschwand austauschen lassen und hätte nach § 10 MRG Anspruch auf Erstattung der Kosten, jedoch mit einer jährlichen Abschreibung von 10 %.
Der Mieter ist mit dem Angebot jedoch nicht zufrieden, er meint, es gehe nicht um ästhetische Ansprüche, sondern um funktionale.
Der Vermieter ist etwas ratlos, weil er bereits das Angebot gemacht hat, dass die Kosten nach §10 MRG erstattet werden können. Aus Sicht der Vermieter ein durchaus faires Angebot.
Wie kann man das Problem lösen?
Vielen Dank!