Duschwand leicht beschädigt

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hansottodschil
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Duschwand leicht beschädigt

Beitrag von hansottodschil » 26.02.2023, 12:56

Liebes Forum,

Ich würde gerne eure Hinweise zur folgenden Fiktiven Situation bekommen:

Einen Eigentümer hat eine Wohnung in Wien vermietet. Der Vermieter hat die Wohnung besichtigt und ist dann eingezogen.

Der Vermieter machte daraufhin folgendes Angebot. Der Mieter kann die Duschwand austauschen lassen und hätte nach § 10 MRG Anspruch auf Erstattung der Kosten, jedoch mit einer jährlichen Abschreibung von 10 %.

Der Mieter ist mit dem Angebot jedoch nicht zufrieden, er meint, es gehe nicht um ästhetische Ansprüche, sondern um funktionale.

Der Vermieter ist etwas ratlos, weil er bereits das Angebot gemacht hat, dass die Kosten nach §10 MRG erstattet werden können. Aus Sicht der Vermieter ein durchaus faires Angebot.

Wie kann man das Problem lösen?

Vielen Dank!
Zuletzt geändert von hansottodschil am 29.01.2024, 17:57, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Duschwand etwas beschädigt

Beitrag von alles2 » 27.02.2023, 12:11

In der Annahme, dass der Mieter (nicht der Vermieter) die Wohnung besichtigt hat und eingezogen ist, wäre die Frage, ob der vermeintliche Mangel schon vor Vertragsunterzeichnung bekannt war und in ein Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen wurde. So wie Du es in Deinem Fallbeispiel beschreibst, dürfte dem nicht so sein. All dies festzuhalten ist auch deshalb so wichtig, damit es bei der Wohnungsrückstellung nicht heißt, der Mieter hätte den Schaden verursacht und hinterlassen. Ansonsten wird es nämlich mit den Rechtsansprüchen schwierig, zumal man sich dann durch die Unterzeichnung und dem Einzug mit den vertraglichen Bedingungen und dem Zustand der Wohnung einverstanden erklärt hat; außer es würde sich tatsächlich um einen ernsten Schaden handeln (§ 8 Abs.1 MRG). Aus der Sicht des Vermieters könnte es sich daher um eine wesentliche Veränderung (Verbesserung) handeln, weshalb er § 9 Abs.1 iVm § 10 Abs.1 MRG ins Auge gefasst hat. Diese divergierenden Ansichten können früher oder später in einen Rechtsstreit münden, sollte man nicht entsprechende Vorkehrungen getroffen haben oder unberechtigte Forderungen stellen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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