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Eigenbedarf

Verfasst: 26.02.2023, 12:39
von hansottodschil
Liebes Forum,

Gehen Sie von folgender fiktiver Situation aus:

Ein Eigentümer lebt im Ausland und vermietet seine Wohnung in Wien. Er beabsichtigt jedoch, wieder nach Wien zu ziehen, da sein Arbeitsvertrag im Ausland ausläuft. Er hat keine Familie, Verwandten oder sonstigen Besitz in Österreich, wo er im Notfall übernachten könnte. Er überlegt daher, ob er den Mietvertrag aus Eigenbedarf kündigen kann.

Wäre das in diesem Fall möglich? Welche Fristen muss er beachten?

Vielen Dank für eure Hinweise!

Re: Eigenbedarf

Verfasst: 26.02.2023, 15:18
von alles2
Das müsste sich ein Gericht näher ansehen, wenn der Vermieter Einwände dagegen erhebt. Kündigungsfristen sollte aus dem Mietvertrag hervorgehen. Ist nichts vereinbart worden, gilt meist die gesetzliche Frist von einem Monat und sollte am Monatsende ausgesprochen werden. Es muss ein dringender Eigenbedarf vorliegen, weshalb in dem Fall jene nach § 30 Abs. Z 8 oder 9 MRG benannt werden würden. Auch ein zeitlich begründeter Zusammenhang sollte gegeben sein. Man dürfte nicht jetzt die Kündigung ab sofort mitteilen, wenn die Wohnung erst in einem Jahr gebraucht werden würde. Und sollte sich bei einem neuen Arbeitgeber herausstellen, dass dieser ebenso weiter weg ist, und ist der Wohnungseigentümer woanders (zusätzlich) gemeldet, könnte man in Erklärungsnot geraten.