Vermieterterror soll vorzeitigen Auszug bewirken! lang!

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JUSLINE
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Vermieterterror soll vorzeitigen Auszug bewirken! lang!

Beitrag von JUSLINE » 09.12.2002, 17:23

hallo...

ich habe seit über 2 jahren einen älternen bauernhof gemietet (hauptmiete). nichts besonderes, jedoch 150 qm wohnfläche, einrichtung zweckmässig, leichte gebäudeschäden (statik, partieller schimmelbefall) von beginn an. der mietvertrag erstreckt sich auf das wohnhaus und die mitbenützung des hofes (vierkanter), der hof wird noch bewirtschaftet.

der mietvertrag ist auf 3 jahre befristet und würde mit ende august 2003 auslaufen.



wenn es nach meinem vermieter gegangen wäre, hätte ich ihm nur von anfang an die miete zahlen sollen, ohne einen schriftlichen vertrag in der hand zu halten. da ich darauf bestand (und auch eigens aufsetzte) sind hier natürlich auch punkte festgehalten, die mir wichtig sind, u. a. das die Tierhaltung genehmigt ist.



Im herbst dieses jahres ist durch verschiedene Umstände zu meinen bisherigen 3 hunden ein 4. hund hinzugekommen, der erst weitervermittelt werden sollte. durch das etwas schwierige wesen und da die hündin nicht mehr ganz jung ist, ist eine weitervermittlung nicht möglich. da ich aber ohnehin baue und im frühjahr ausziehen kann, beschloss ich sie zu behalten und sagte dafür dem vermieter zu (mündlich), zum ehestmöglichen termin im märz 2003 auszuziehen, was dieser zur kenntnis nahm.



nun hat sich die lage aber dramatisch geändert. offenbar hat mein bisheriger vermieter den hof seinem schwiegersohn überschrieben (über den eigentümerwechsel habe ich noch keine rechtsgültige information erhalten), der von mir verlangen möchte, die hunde nicht mehr in die wohnräume sondern draussen im zwinger zu halten. dieser zwinger verfügt aber nicht über eine für diese zwecke isolierte hundehütte, die hunde hatten keine gelegenheit sich zu aklimatisieren und überdies sind 2 hunde sehr alt (12 und 13 jahre). dies kommt für mich nicht in frage. auf meinen einwand, dass die tierhaltung explizit im vertrag gestattet ist, wendet er ein, dass er der neue eigentüber sei und ihn dieser vertrag nicht interessiere. dass ich märz ausziehe ist ihm zu spät und wenn ich nicht willens bin, wird er schon eine möglichkeit finden mir nachzuhelfen...



dazu kommt dass er nun "zufälligerweise" jeden tag beobachtet, wohnt nicht am selben grundstück sondern kommt dafür die eigens seit 2 wochen angeschafften hühner füttern, wann ich in die arbeit fahre und heimkomme.

wenn die hunde bellen, wenn er den hof betritt beschwert er sich. wenn ich länger arbeiten muss, droht er mit amtstierarzt (was lächerlich ist, wie ich schon mit meinem tierarzt abgeklärt habe, da meine hunde ordnungsgemäß verwahrt und gut gehalten werden).



was tun um diese ständige - mehr oder eher weniger unterschwellige - drohung abzustellen? wie sieht es hier mit der rechtslage aus? kann es mir wirklich blühen noch vor märz ausziehen zu müssen?

mittlerweile habe ich jedenfalls magenschmerzen, hasse es daheim zu sein und entwickle schön langsam paranoia, befürchte ich...




DorisMihokovic
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RE: Vermieterterror soll vorzeitigen Auszug bewirken! lang!

Beitrag von DorisMihokovic » 09.12.2002, 17:58

Ein neuer Eigentuemer muss in bestehende Vertraege mit allen Rechten und Pflichten eintreten, d.h. u.a. Ihr neuer Vermieter kann Sie nicht zwingen, Ihre Hunde in einem Zwinger unterzubringen. Er kann das Mietverhaeltnis auch nicht vorzeitig aufkuendigen (ausser Sie bezahlen die Miete nicht). Es ist jedoch zu befuerchten, dass er Druck auf Sie ausuebt (Terror aller Art), um Sie dazuzubringen, ehebaldigst "freiwillig" auszuziehen.

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JUSLINE
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RE: Vermieterterror soll vorzeitigen Auszug bewirken! lang!

Beitrag von JUSLINE » 10.12.2002, 10:35

Dankeschön für die schnelle Antwort. Sehen Sie irgendeine Möglichkeit, wie ich dem entgegenwirken kann? Gibt es diesbezüglich Gesetzestexte, die relevant wären? Nehme an, sowas kommt ja häufiger vor? Oder befindet man sich da leider in einem Graubereich?



Danke nochmals und liebe Grüße



angel


DorisMihokovic
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RE: Vermieterterror soll vorzeitigen Auszug bewirken! lang!

Beitrag von DorisMihokovic » 10.12.2002, 16:36

Die einschlaegigen Gesetzestexte kann ich Ihnen leider nicht konkret auflisten. Die Gesetzeslage ist jedoch eindeutig (zu Ihren Gunsten). Recht haben und Recht bekommen sind jedoch leider zwei verschiedene Dinge (wie ich aus eigenen Erfahrungen weiss - siehe meine Beitraege mit dem Betreff "Horror-Nachbarn"). Am besten wenden Sie sich an einem der Amtstage des zustaendigen Bezirksgerichts an einen Rechtspfleger oder an eine Mieterschutzvereinigung.

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