Kann ich in einer gemieteten Wohnung ohne weiteres das Türschloss austauschen. Neulich habe ich meine Vermieterin aus meiner Wohnung kommen sehen...
Was wären die rechtlichen Konsequenzen daraus, zB: im BRandfalle?
Danke inzwischen...
Türschloss
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RE: Türschloss
Der Vermieter hat - ausser bei Gefahr im Verzug - kein Recht unangemeldet Ihre Wohnung zu betreten. Sie koennen daher Besitzstoerungsklage, ev. auch Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erheben. Ich wuerde jedenfalls die Gendarmerie/Polizei einschalten. Der Vermieter koennte wegen des eigenmaechtigen Austausches des Schlosses seinerseits Besitzstoerungsklage erheben. Am besten wenden Sie sich an einem der Amtstage an den Rechtspfleger Ihres zustaendigen Bezirksgerichtes oder an eine Mieterschutzvereinigung.
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