instandhaltungspflicht
Verfasst: 15.10.2002, 19:43
folgende frage:
in einer mietwohnung (für die jedoch nicht das MRG anwendbar ist, weil sie in einem haus mit nicht mehr als zwei getrennten wohneinheiten liegt) ist die gastherme defekt. im mietvertrag und in der hausordnung wurde definitiv nichts zur instandhaltung aufgenommen.meine frage lautet nun, wer die rechnung für die reparatur der gastherme zu bezahlen hat.
in einer mietwohnung (für die jedoch nicht das MRG anwendbar ist, weil sie in einem haus mit nicht mehr als zwei getrennten wohneinheiten liegt) ist die gastherme defekt. im mietvertrag und in der hausordnung wurde definitiv nichts zur instandhaltung aufgenommen.meine frage lautet nun, wer die rechnung für die reparatur der gastherme zu bezahlen hat.