instandhaltungspflicht

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JUSLINE
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instandhaltungspflicht

Beitrag von JUSLINE » 15.10.2002, 19:43

folgende frage:

in einer mietwohnung (für die jedoch nicht das MRG anwendbar ist, weil sie in einem haus mit nicht mehr als zwei getrennten wohneinheiten liegt) ist die gastherme defekt. im mietvertrag und in der hausordnung wurde definitiv nichts zur instandhaltung aufgenommen.meine frage lautet nun, wer die rechnung für die reparatur der gastherme zu bezahlen hat.



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RE: instandhaltungspflicht

Beitrag von JUSLINE » 28.10.2002, 17:22

ich habe genau das selbe problem, wobei bei mir die kosten nicht ganz so hoch sein werden. meine eingangstür (normale zimmer holztür) bricht langsam aber sicher in zwei.

Jetzt stellt sich auch die frage wer die kosten übernimmt. wir sind in unsrem haus leider auch nur zwei parteien.

hast du eine antwort bekommen, wer die kosten für die heizung übernehmen mussß



lg

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