Erhaltungsplichten bei Rohrbruch

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JUSLINE
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Erhaltungsplichten bei Rohrbruch

Beitrag von JUSLINE » 14.10.2002, 17:24

In meiner Neubau-Maisonetten-Genossenschaftswohnung ist ein nicht durch mich verschuldeter Rohrbruch unter dem Estrich im Untergeschoß passiert. Wer übernimmt die Folgeschäden und in wie weit? 1. geleimter Laminatboden - nur der aufgebrochene Teil, oder der gesamte Wohnbereich (der Boden ist nicht mehr im Handel erhältlich) 2. Bad + WC - Fließen: nur die beschädigten Fließen oder der gesamte Naßbereich (Farbunterschiede sind zu befürchten). Vielen Dank im voraus!




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