Seite 1 von 1

kündigung

Verfasst: 05.10.2002, 17:37
von JUSLINE
Leerstehung ist ein Kündigungsgrund seitens des Vermieters. Was versteht man

unter "ausgenommen vorübergehende Abwesenheit"? Ich gehen nämlich auf Saison. Das sind

einmal drei und einmal 5 Monate. In der Zwischensaison befinde ich mich jeweils 2

Monate im Haus. Meine Vermieterin will mir jetzt kündigen, da ich nie zu Hause bin. Sie

möchte daß ich das Haus bis Dezember 2003 geräumt habe (Mietvertrag läuft bis März 2004

- mündlich bis 2006)und außerdem will sie das Haus bereits im Frühjahr 2003 zum Verkauf

anbieten und mit evt. Käufern eine Hausbesichtigung machen auch wenn ich nicht dabei

bin weil ich auf Saison bin. Habe ich das Recht bei einer Hausbesichtigung anwesend zu

sein und darf sie das Haus eigentlich schon 1 Jahr vor Ablauf des schriftlichen

Mietvertrages zum Verkauf anbieten und Hausbesichtigungen durchführen??