Leerstehung ist ein Kündigungsgrund seitens des Vermieters. Was versteht man
unter "ausgenommen vorübergehende Abwesenheit"? Ich gehen nämlich auf Saison. Das sind
einmal drei und einmal 5 Monate. In der Zwischensaison befinde ich mich jeweils 2
Monate im Haus. Meine Vermieterin will mir jetzt kündigen, da ich nie zu Hause bin. Sie
möchte daß ich das Haus bis Dezember 2003 geräumt habe (Mietvertrag läuft bis März 2004
- mündlich bis 2006)und außerdem will sie das Haus bereits im Frühjahr 2003 zum Verkauf
anbieten und mit evt. Käufern eine Hausbesichtigung machen auch wenn ich nicht dabei
bin weil ich auf Saison bin. Habe ich das Recht bei einer Hausbesichtigung anwesend zu
sein und darf sie das Haus eigentlich schon 1 Jahr vor Ablauf des schriftlichen
Mietvertrages zum Verkauf anbieten und Hausbesichtigungen durchführen??
kündigung
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