haustiere

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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haustiere

Beitrag von JUSLINE » 09.09.2002, 14:14

Hallo,

ein Mieter von uns hat mündlich die Haltung von zwei Katzen auf Widerruf erhalten. Grundsätzlich ist es laut Mietvertrag verboten und mündliche Abmachungen sind ungültig. Wir haben ihm per eingeschriebenen Brief nun die Haltung verboten, da er nicht zu den Tieren schaut (Katzenklo 2 Monate und länger nicht geleert, der Kater markiert überall in der Wohnung, das Futter ist in der ganzen Wohnung verstreut, es stinkt erbärmlich ...). Er hält sich nicht dran, was kann was müssen wir tun?

Vielen Dank

Elke




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