div. allgemeine Klauseln

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JUSLINE
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div. allgemeine Klauseln

Beitrag von JUSLINE » 28.08.2002, 12:34

Liebe Leute,



Ich bin kürzlich aus einer Mietwohnung ausgezogen, und plötzlich mit einigen Forderungen des Vermieters konfrontiert. Nachdem dem Mietvertrag dabei jeweils nichts genaues zu entnehmen ist, wollte ich mich erkundigen, was dabei an allgemeinen Mietrechtsklauseln zur Anwendung kommt:



1. Im Mietvertrag steht: "Der Mieter bestätigt, das Mietobjekt aus eigener Anschauung zu kennen und in einem guten und brauchbaren Zustand übernommen zu haben. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand in gutem und ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten".



Der Vermieter verlangt jetzt von mir, Ausmalkosten und eine extra- Heizungskonstrolle zu bezahlen. Die wohnung war nicht frisch ausgemalt wie ich eingezogen bin, und ist jetzt farbmäßig - abgesehen von feuchtigkeitsbedingten putz-schäden - auch nicht in besonders schlechtem zustand. Die in meine Mietzeit fallenden Rauchfangkehrertermine sind auch beglichen - Muß ich diese Forderungen erfüllen?



2. Ich habe am 12.Mai gekündigt, der Vermieter hat dem mit dreimonatiger Frist ("ab heute drei Monate") zugestimmt und am 12. august auch die Schlüssel übernommen. Trotzdem will er jetzt die gesamte Augustmiete haben. Kann er jetzt noch darauf bestehen, daß man nur zum monatsletzten kündigen kann?



mfg



Harald Lampl




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