gemeinsame Hauptmietrechte
gemeinsame Hauptmietrechte
Ich bin gemeinsam mit einer Freundin Hauptmieterin einer Wohnung. Diese Freundin ist schon vor Monaten ausgezogen und hat sich auch polizeilich abgemeldet, hat aber nicht schriftlich auf ihre Mietrechte verzichtet und ist somit rechtlich gesehen noch Mieterin. Wie kann ich meine alleinigen Mietrechte an der Wohnung am besten feststellen lassen? Ist das im Schlichtungsstellenverfahren möglich oder muß ich dazu eine Klage am Bezirksgericht wegen Nichtbenützung der Wohnung einbringen?
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