Wohnungsbesichtigung durch Vermieter
Verfasst: 17.07.2002, 17:51
Folgende Frage quält mich.
Alle fünf Jahre mache ich (Vermieter) in unserem Haus Wohnungsbesichtigung,
natürlich nach vorheriger schriftlicher Verständigung von unserem
Hausverwalter!
Alle Mieter haben sich gemeldet und ich konnte die Wohnungen besichtigen,
bis auf einer. In seinem Mietvertrag ist es aber sogar angeführt, daß er mir
das Recht geben muß, die Wohnung zugänglich zu machen.
Dieser Mieter ist seit einem Monat mit Sack und Pack ausgezogen, hat die
Wohnung aber noch nicht gekündigt, die Fenster sind fest verschlossen und
mit Tüchern verhängt, daß man von außen nicht reinschauen kann. Es wird
nicht gelüftet. Bei dieser Luftfeuchtigkeit habe ich die ernstafte
Befürchtung, daß die Wände eventuell feucht werden und zu schimmeln beginnen
(Sehr altes nicht unterkellertes Haus) .
Mein Hausverwalter hat nun gesagt, daß der Mieter das Recht hat, eine
Beschauung zu verweigern. Stimmt das?
Wenn nicht, was kann man dagegen tun, den Brief mit den
Besichtigungsterminen hat er sicher bekommen.
Ich hätte noch eine Frage: Wielange darf er die Wohnung nicht bewohnen,
damit ich ihm kündigen kann?
Weiß irgendwer vielleicht zufällig eine gute und kompetente Hausverwaltung?
Ich bin sehr enttäuscht von meiner jetzigen, da sie mir sehr wenig Auskunft
geben kann!
Vielen Dank im Voraus
Heidi
Alle fünf Jahre mache ich (Vermieter) in unserem Haus Wohnungsbesichtigung,
natürlich nach vorheriger schriftlicher Verständigung von unserem
Hausverwalter!
Alle Mieter haben sich gemeldet und ich konnte die Wohnungen besichtigen,
bis auf einer. In seinem Mietvertrag ist es aber sogar angeführt, daß er mir
das Recht geben muß, die Wohnung zugänglich zu machen.
Dieser Mieter ist seit einem Monat mit Sack und Pack ausgezogen, hat die
Wohnung aber noch nicht gekündigt, die Fenster sind fest verschlossen und
mit Tüchern verhängt, daß man von außen nicht reinschauen kann. Es wird
nicht gelüftet. Bei dieser Luftfeuchtigkeit habe ich die ernstafte
Befürchtung, daß die Wände eventuell feucht werden und zu schimmeln beginnen
(Sehr altes nicht unterkellertes Haus) .
Mein Hausverwalter hat nun gesagt, daß der Mieter das Recht hat, eine
Beschauung zu verweigern. Stimmt das?
Wenn nicht, was kann man dagegen tun, den Brief mit den
Besichtigungsterminen hat er sicher bekommen.
Ich hätte noch eine Frage: Wielange darf er die Wohnung nicht bewohnen,
damit ich ihm kündigen kann?
Weiß irgendwer vielleicht zufällig eine gute und kompetente Hausverwaltung?
Ich bin sehr enttäuscht von meiner jetzigen, da sie mir sehr wenig Auskunft
geben kann!
Vielen Dank im Voraus
Heidi