Wohnungsbesichtigung durch Vermieter

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Wohnungsbesichtigung durch Vermieter

Beitrag von JUSLINE » 17.07.2002, 17:51

Folgende Frage quält mich.

Alle fünf Jahre mache ich (Vermieter) in unserem Haus Wohnungsbesichtigung,

natürlich nach vorheriger schriftlicher Verständigung von unserem

Hausverwalter!

Alle Mieter haben sich gemeldet und ich konnte die Wohnungen besichtigen,

bis auf einer. In seinem Mietvertrag ist es aber sogar angeführt, daß er mir

das Recht geben muß, die Wohnung zugänglich zu machen.

Dieser Mieter ist seit einem Monat mit Sack und Pack ausgezogen, hat die

Wohnung aber noch nicht gekündigt, die Fenster sind fest verschlossen und

mit Tüchern verhängt, daß man von außen nicht reinschauen kann. Es wird

nicht gelüftet. Bei dieser Luftfeuchtigkeit habe ich die ernstafte

Befürchtung, daß die Wände eventuell feucht werden und zu schimmeln beginnen

(Sehr altes nicht unterkellertes Haus) .

Mein Hausverwalter hat nun gesagt, daß der Mieter das Recht hat, eine

Beschauung zu verweigern. Stimmt das?

Wenn nicht, was kann man dagegen tun, den Brief mit den

Besichtigungsterminen hat er sicher bekommen.

Ich hätte noch eine Frage: Wielange darf er die Wohnung nicht bewohnen,

damit ich ihm kündigen kann?

Weiß irgendwer vielleicht zufällig eine gute und kompetente Hausverwaltung?

Ich bin sehr enttäuscht von meiner jetzigen, da sie mir sehr wenig Auskunft

geben kann!

Vielen Dank im Voraus

Heidi




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RE: Wohnungsbesichtigung durch Vermieter

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2002, 17:42

Wenn es eine Vereinbarung über das Recht zur Besichtigung gibt, muss er Ihnen der Mieter diese gewähren; sonst (kein vertragl. Vereinbarung) müssen nach § 8 MRG zweckmäßige Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten anstehen.





Das Kündigungsrecht wegen Nichtgebrauch (30 Zi 6 MRG) haben sie erst nach mehr als einem ½ Jahr ; Achtung möglicherweise gibt es eintrittsberechtigte Personen. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, es kommt auf den Einzelfall an.




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