hallo,
stehe vor abschluss eines mietvertrages (wohnung in privathaus) und hätte 2 fragen:
1. mieter ist verpflichtet, eine haushaltsversicherung abzuschließen
2. §1096 ABGB "ist ausdrücklich ausgeschlossen"
(http://www.gesetze.at/n-team/GOnline/sh ... R_1100.htm)
sind diese punkte zuslässig?
danke für rasche hilfe!
haushaltsversicherung bzw. § 1096 ABGB
RE: haushaltsversicherung bzw. § 1096 ABGB
1. ist zulässig
2. soweit Mietgegenstand in den vollen Anwendungsbereich des MRG fällt, ist es meines Wissens nach nicht möglich, diesen Punkt auszuschließen (siehe hiezu § 1 MRG)
2. soweit Mietgegenstand in den vollen Anwendungsbereich des MRG fällt, ist es meines Wissens nach nicht möglich, diesen Punkt auszuschließen (siehe hiezu § 1 MRG)
RE: haushaltsversicherung bzw. § 1096 ABGB
vielen dank für die auskunft!
zu 2. noch: es handelt sich um eine wohnung in einem privathaus (insges. 5 parteien inkl. vermieter). ich glaube MRG ist hier nicht gänzlich anwendbar, oder?
kurze rückantwort erbeten - danke!
zu 2. noch: es handelt sich um eine wohnung in einem privathaus (insges. 5 parteien inkl. vermieter). ich glaube MRG ist hier nicht gänzlich anwendbar, oder?
kurze rückantwort erbeten - danke!
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