Betriebskosten
Verfasst: 30.06.2002, 20:45
Darf eine Hausverwaltung bzw. ein Hausbesitzer die Betriebskosten der leer stehenden Wohnungen auf die restlichen Mieter aufrechnen?
Konkretes Beispiel:
In unserem Wohnblock stehen mehrere sehr große Altbauwohnungen leer, da diese viel zu teuer sind. Seit dieser Zeit sind die Betriebskosten für uns empfindlich gestiegen.
Es werden dieselben Betriebskosten auf die wenigeren verbleibende Quadratmeter aufgerechnet.
Konkretes Beispiel:
In unserem Wohnblock stehen mehrere sehr große Altbauwohnungen leer, da diese viel zu teuer sind. Seit dieser Zeit sind die Betriebskosten für uns empfindlich gestiegen.
Es werden dieselben Betriebskosten auf die wenigeren verbleibende Quadratmeter aufgerechnet.