Darf eine Hausverwaltung bzw. ein Hausbesitzer die Betriebskosten der leer stehenden Wohnungen auf die restlichen Mieter aufrechnen?
Konkretes Beispiel:
In unserem Wohnblock stehen mehrere sehr große Altbauwohnungen leer, da diese viel zu teuer sind. Seit dieser Zeit sind die Betriebskosten für uns empfindlich gestiegen.
Es werden dieselben Betriebskosten auf die wenigeren verbleibende Quadratmeter aufgerechnet.
Betriebskosten
RE: Betriebskosten
Die Betriebskosten sind im § 21 MRG abschließend aufgezählt. Da die Kosten leerstehender Wohnungen nicht genannt sind, ist eine „Aufrechnung“ dieser Kosten auf andere Wohnungen nicht möglich. Der Vermieter hat auf die von ihm selbst benützten oder auf leerstehende Wohnungen und Geschäftsräume entfallende Betriebskosten selbst zu tragen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 117 Gäste