Miete

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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dagoo
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Miete

Beitrag von dagoo » 23.01.2023, 14:34

Wir haben gemietet eine Haus,Der Besitzer ist der Sohn von Fruchtnisser Der Fruchtgenussberechtigter (Vater)ist in Grundbuch eingetragen ,das Der Sohn um eigene Vater nicht mehr kümmern ,will der Fruchtgenussberechtigter (Vater) mit uns eine neues Mietvertrag (unter bestimmten Voraussetzungen)]Er will nicht in Altenheim, sonder Wir im pflegen] abschließen auf unbefristete Zeit ,Der Sohn wurde von Vater informiert und dadurch uns geschrieben, wenn wird das machen wird unsere Mietvertrag gekündigt
Was sollen wir nun tun?


Danke für eure Hilfe



MG
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Re: Miete

Beitrag von MG » 23.01.2023, 15:31

Den Mietvertrag schließt der Vater mit Ihnen.

Er ist daher der Vermieter.

Wenn daher der Vater mit Ihnen den Mietvertrag abschließt, kann der Sohn ihn nicht kündigen, solange der Vater noch lebt und auch noch selbst geschäftsfähig ist!

Entscheidungstext OGH 26.04.1950 3 Ob 3/50
Beisatz: Daher hat der durch das Fruchtgenussrecht beschränkte Eigentümer kein Kündigungsrecht. (T2) = SZ 23/118

Besser als ein unbefristeter Mietvertrag bei einem Haus (ABGB-Mietvertrag und kein Kündigungsschutz!) wäre, wenn Sie den Mietvertrag auf bestimmte Zeit abschließen UND (!!) Sie ein Kündigungsrecht bekommen, zB. so wie im § 29 MRG, also nach einem Jahr können Sie mit drei Monaten Kündigungsfrist kündigen.

Der Vermieter sollte nur bei wichtigen Gründen kündigen können und ist an die Befristung gebunden.

Bei unbefristeter Miete und einem Haus kann der Vermieter sonst jederzeit kündigen. Damit könnte der Sohn zB den Vater überreden, das zu tun, oder aber der Vater wird geschäftsunfähig und der Sohn vielleicht sein "Vormund" (Erwachsenenvertreter / früher "Sachwalter") und kündigt dann.

mfG
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

dagoo
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Re: Miete

Beitrag von dagoo » 23.01.2023, 15:59

Fakt ist :Vater ( fruchtgenussberechtigter) ist 81 Jahre und schwer gehbehindert .Seit 2 Jahren der Sohn kümmert sich gar nicht mehr um Seine Vater,( Sohn hat nur die Miete kassiert)dadurch das meine Frau um waschen -essen usw kümmert ,möchte der Vater den Mietvertrag neu und Günstig ( Er wohnt bei uns ins Haus) unter die Bedingung das wir weiter so um ihm vorsorglich kümmert. Der Sohn will weiter die Miete kassieren aber nichts tun.Der Sohn laut Vertrag hat Belastungs- und Veräußerungsverbot .Der Mietvertrag mit dem Sohn endet am 30.juni.2023 .Gut gesagt der Vater möchte uns entlasten so langer er lebt und nach sein Tod wir weiter in Haus wohnen dürfen ,ohne das Der Sohn uns rausschmeißen kann

MfG

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