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Zeit zum Ummelden, wie lange?

Verfasst: 11.01.2023, 12:03
von Franca
Mein Mieter hat per 31.12 gekündigt, wir haben das Objekt am 3.1 kontaktlos übernommen (Schlüssel waren hinterlegt wie ausgemacht). Der Mieter hat seinen Firmenstiz in der Wohnung gehabt.
Er ist damit einverstanden gewesen (schriftlich) seine Kaution erst nach Erhalt der BK Abrechnung zu bekommen. Im Laufe des Monats Januar. Im Herold TB und im Google maps steht er noch bei meiner Adresse. Obwohl ich ihn gebeten habe dies zu ändern (es geht ganz leicht und online). Er hat schon eine neue Wohnung und mir fehlt die Fantasie, warum er nicht reagiert. Bin ich zu ungeduldig und kann er sich Zeit lassen zum ummelden etc?

Re: Zeit zum Ummelden, wie lange?

Verfasst: 11.01.2023, 12:59
von julieb
Nach dem Meldegesetz hätte der Mieter längstens innerhalb von drei Tagen ab Unterkunftnahme in der neuen Wohnung dort anmelden müssen (resp. hätte es sich innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tagen nach Aufgabe der letzten Unterkunft dort abmelden müssen).

Wenn Sie als (vormaliger) Unterkunftgeber den Verdacht haben, dass er seine Meldepflichten nicht nachgekommen ist, müssen Sie das innerhalb von 14 Tagen der Meldebehörde mitteilen.

Re: Zeit zum Ummelden, wie lange?

Verfasst: 11.01.2023, 13:13
von alles2
Nun ja, nur weil der Firmeneintrag bei diversen Internet-Dienstleistern nicht bearbeitet wurde, bedeutet es noch lange nicht, dass der Unternehmer seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist.

Btw, wenn mir wer am Zwickel geht, würde ich auch nicht mehr wie ein "Postla-Moped" anspringen.