Erhöht die Mitte von 512€ auf 670€ ist das normal?? Danke

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bengji1403
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Erhöht die Mitte von 512€ auf 670€ ist das normal?? Danke

Beitrag von bengji1403 » 31.12.2022, 10:15

Hallo Forum Mitglieder ich habe eine große Probleme und ich versuche mit meinem deutschen Schreiben etwa klar zu kommen und zu verstehen.

Meine Frage ist! Darf der Vermieter in solchen Höhen Betrag von 512,€ auf 670,€ das ist eine Genossenschaft Wohnung
Kann jemand mir bitte HELFEN???
Danke.



alles2
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Re: Erhöht die Miete von 512 € auf 670 € ist das normal?

Beitrag von alles2 » 31.12.2022, 19:54

Bis wann belief sich die Miete bei 512 Euro und ab wann wäre die Erhöhung von rund 30% zu bezahlen?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

bengji1403
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Re: Erhöht die Mitte von 512€ auf 670€ ist das normal?? Danke

Beitrag von bengji1403 » 31.12.2022, 21:20

Guten Abend und wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023🍾

Ich wohne seit Jänner 2019 und Anfang wurde die Mitte bezahlt mit 506,€ und jeden Jahre würde erhöht um 2-4,€ und jetzt haben wir die Zahlungsanweisung für die ganze Jahre 2023 670,€ und wir sind schockiert
Danke nochmals 🙏

alles2
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Re: Erhöht die Miete von 512 € auf 670 € ist das normal?

Beitrag von alles2 » 31.12.2022, 22:24

Danke, ganz lieb von Dir! Robbe auch Du gut rüber, wobei das mit der massiven Mieterhöhung leider wenig verheißungsvoll klingt.

Jetzt fällt mir die zweite Frage ein, die ich zuerst noch stellen wollte:
Wie argumentiert die Genossenschaft diese Anhebung?

Von wie vielen Quadratmetern reden wir eigentlich?
Wurden die Betriebskosten erhöht?

Ich darf aber vorweggreifen, dass das kein Einzelfall ist und es von geförderten Wohnungen in Wien und Niederösterreich kenne. Das Problem bei Dir dürfte sein, dass die Wohnanlage nicht mit fixen, sondern mit variablen Zinsen finanziert wurde. Und weil die Zinsen so dermaßen gestiegen sein dürften, fallen die Annuitätszahlungen entsprechend aus. Die Annuität sollte im Vertrag geregelt sein und vor dem Anschluss steht man teilweise vor der Wahl, auf welche Zinsform als Rückzahlung man sich einlassen möchte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

bengji1403
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Re: Erhöht die Mitte von 512€ auf 670€ ist das normal?? Danke

Beitrag von bengji1403 » 01.01.2023, 15:39

Hallo Danke🙏

Die Genossenschaft hatte gesagt wegen Kredit ist variable!😞 und nicht eine fixe Zinsen,
Ich hätte gerne wissen wie lange muss die Mitte bezahlt werden in diesem Betrag 670,€

Unsere Wohnung ist 68 Quadratmeter
Danke 🙏 Mit freundlichen Grüßen SAHIT.

alles2
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Re: Erhöht die Miete von 512 € auf 670 €, ist das normal?

Beitrag von alles2 » 01.01.2023, 23:34

Du bekommst jetzt ein wenig Bettlektüre, weil ich stark vermute, dass Du deutschsprachig aufgewachsen bist. Das bitte nicht als Kompliment für Deine etwas unkonventionelle, nicht gerade authentische Schreibweise verstehen. Ich hatte und habe viel mit Fremden zu tun, doch diese Eigenart ist mir noch nicht untergekommen. Es soll Fragesteller geben, die es sich hier mit den Mitgliedern verscherzt haben und sich nun mit neuen Pseudonymen verstellen, um nicht aufzufliegen. Unabhängig davon gehe ich dennoch auf deren Anliegen, weil diese auch für andere eine Relevanz haben könnten.

Mehr zu Annuitäten bzw. dem Kreditdienst (teilweise auch Darlehenskosten genannt) findest Du in der Broschüre "Genossenschaftswohnungen" der Arbeiterkammer von Seite 31 bis 34:

https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/wohnen/Genossenschaftswohnungen_2021.pdf

Das Stichwort lautet Auslaufannuität (Refinanzierungsphase). Mit den Antworten auf den Fragen der Seite 33 und 34 und dem Beispiel auf Seite 34 solltest Du bedient sein. In ausführlicherer Form auf den Seiten 48 bis 65:

https://sbg.arbeiterkammer.at/service/broschueren/konsument/Wohnrecht_Mieter_Genossenschaft_2017.pdf

oder folgender Link nach Ausklappen der Information "Voraussetzungen" ab dem Punkt "B":

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/schlichtungsstelle/mietrechtsverfahren/entgeltueberpruefung.html

Der monatliche Mietzins kann demnach selbst bei gänzlicher Entschuldung unverändert bestehen, wobei es dennoch gesetzlich begrenzt und unter gewissen Kriterien möglich ist (z.B. um andere Kredite besser tilgen zu können und wenn man bei den Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen EBV nicht im Verzug ist). Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) dürfen dann trotzdem pro Quadratmeter die Obergrenze von nur 1,80 Euro veranschlagen (ohne den anderen Mietzinskomponenten EBV, Betriebskosten...), dass für die ersten 5 Jahren zu den EBV zu wandern hat und danach (eventuelle Überschüsse als Rücklagen) für leistbaren Wohnraum eingesetzt werden müsste.

Die Mietervereinigung hat schon öfters nach § 22 Abs.1 Z 6 WGG die Angemessenheit des monatlichen Nutzungsentgeltes bis zum Obersten Gerichtshof überprüfen lassen, indem man sich auf das Kostendeckungsprinzip gemäß § 13 und 14 WGG berief. Aber keine Regel ohne Ausnahmen! Denn nach § 14 Abs.7 bzw. 7a WGG dürfen die geschilderten Auslaufannuitäten verrechnet werden. Will man sich mit der gewaltigen Mieterhöhung nicht abfinden, kann man die Neuvorschreibung überprüfen lassen. Betrifft es die Stadt Wien, dann klappt man deren oben genannten Link die Information "Zuständige Stelle" aus.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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