nützliche Verbesserungen
Verfasst: 04.06.2002, 11:51
§ 4 MRG enthält eine Aufzählung, welche baulichen Maßnahmen als nützliche Verbesserungen gelten, u.a. Beheizungsanlagen.
Wie sieht´s aber jetzt mit Klimaanlagen aus? Sind die nicht eine Art Beheizung nur im umgekehrten Sinne?
Wie sieht´s aber jetzt mit Klimaanlagen aus? Sind die nicht eine Art Beheizung nur im umgekehrten Sinne?