Seite 1 von 1

Mietvertrags-Verlängerung

Verfasst: 16.05.2002, 15:36
von JUSLINE
Angeblich sind MV. nur mehr auf 3 J. verlängerbar. Wir wollen, in beiderseitigem Einvernehmen, nur mehr 8 Monate dort wohnen. Wahrscheinlich ist Schriftform notwendig.

1) Müssen 8 Monate oder 3 J. vergebührt werden?

2) Sind die 8 Monate für beide Seiten fix? Oder kann und der Vermieter nur nach weiteren 3 J. uns drausen haben, während wir bereits nach 8 Monaten gehen können?

3) Empfehlung: Kosten Gericht, FA. etc.?

a) Verlängerung des MV.

b) Räumungsvergleich

Besten Dank!