Angeblich sind MV. nur mehr auf 3 J. verlängerbar. Wir wollen, in beiderseitigem Einvernehmen, nur mehr 8 Monate dort wohnen. Wahrscheinlich ist Schriftform notwendig.
1) Müssen 8 Monate oder 3 J. vergebührt werden?
2) Sind die 8 Monate für beide Seiten fix? Oder kann und der Vermieter nur nach weiteren 3 J. uns drausen haben, während wir bereits nach 8 Monaten gehen können?
3) Empfehlung: Kosten Gericht, FA. etc.?
a) Verlängerung des MV.
b) Räumungsvergleich
Besten Dank!
Mietvertrags-Verlängerung
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 111 Gäste