UNGERECHTE VERTRAGSAUFLÖSUNG

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Magnola5020
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UNGERECHTE VERTRAGSAUFLÖSUNG

Beitrag von Magnola5020 » 07.11.2022, 21:13

Hallo,

Es geht um eine einvernehmliche Lösung eines Mietvertrages:
Ich habe dieses Jahr ein Zimmer bei einer Pfarre in Salzburg gemietet, aber leider muss ich mein Zimmer aufgeben, da andere Mitbewohnerinnen (Venezuela, Spanien, Uganda) über mich belogen haben und mir eine "erheblichen Störung der Nachtruhe" unter anderem vorgeworfen wird, wobei es sich bei deren Aussagen nur um Übertreibungen bzw Unstimmigkeiten handelt. Leider will auch der Pfarrer selbst, dass ich nicht mehr in der Hausgemeinschaft weiterwohne, weil ich den Namen einer MB nicht kenne, weil ich unzufrieden sei oder weil ich Ruhe für meinen "Heilungsprozess" bräuchte also aus unerheblichen dummen Gründen.
Vor Kürze habe aber eine einvernehmliche Lösung vom Pfarrbüro bekommen, worauf steht ich soll am Ende dieses Monates ausziehen.
Meine Frage wäre also, ob ich diese eA des Vertrages unterschreiben sollte und wenn schon, was würde passieren wenn ich den Termin nicht einhalten könnte?
Ich fürchte, dass die Erzdiözese Sbg mit der gerichtlichen Auflösung kommt und dann gegen mich eine Räumungsklage erhebt, deren Kosten sie mir gerne auferlegen würden-
Was passiert, wenn man gerichtlich aufgekündigt wird?
Ich überlege mir auch die Auflösung gerichtlich zu bestreiten, da die Gründe für eine solche sehr unfair sind meiner Meinung nach- ich schulde ja kein Penny!, was eigentlich ein schwerwiegender Grund für eine Kündigung wäre.
Wäre diesbezüglich das Nicht-Zusammenpassen mit den anderen Ausländerinnen ein erheblicher Grund für die Kündigung?
An die WG Regeln habe ich mich immer eingehalten, weiß nicht was die anderen Frauen gegen mich hätten.
Ich danke vielmals für Ihren Rat!

Beste Grüße

Magnolia



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