Ich habe im Nov 2001 mit meiner Freundin einen Mietvertrag für eine kleine Wohnung unterzeichnet. Befristet ist er auf zwei Jahre. Als Mieter scheint aber nur meine Freundin auf.
Jetzt habe ich aber von meinem Arbeitgeber eine große Wohnung zugesprochen bekommen. Natürlich wollen wir das Angebot nutzen da es nur einmalig ist und auch die Miete wesenlich geringer ausfällt. Einzeihen könnten wir schon ab August.
Meine Frage: Bestehen für meine Freundin und mich irgendwelche Möglichkeiten schon vorher aus dem Vertrag auszusteigen, oder müssen wir im Fall, dass der Vermieter auf die zwei Jahre besteht die Meite bis dort hin weiterbezahlen?
Bitte um Ratschläge und Tips!
DANKE!
Kündigung vor Ablauf der 2-Jahres-Frist
RE: Kündigung vor Ablauf der 2-Jahres-Frist
vielleicht hilft Ihnen die Bestimmung des § 29 MRG weiter:
nach Ablauf eines Jahres gerichtlich unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist.
nach Ablauf eines Jahres gerichtlich unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist.
RE: Kündigung vor Ablauf der 2-Jahres-Frist
1) Die Kündigung nach 1 Jahr: betrifft dies alle, auch ältere, Mietverträge.
2) In diesem Fall wurde ein MV. über 2 J. abgeschlossen. Wäre die Mindestzeit nicht 3 J.? Besteht somit ein unbefristetes MV.?
2) In diesem Fall wurde ein MV. über 2 J. abgeschlossen. Wäre die Mindestzeit nicht 3 J.? Besteht somit ein unbefristetes MV.?
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