Bitte um Bekanntgabe ob ein befr. Mietverhältnis durch Eheschließung gekündigt werden kann. Im Mietvertrag selber ist unter keinem Punkt "Kündigung bzw. Auflösung" angeführt. Wie sieht es aus, wenn ich einen Nachmieter für die noch befristete Zeit gebracht habe und der Vermieter den Nachmieter ablehnt mit dem Grund, das die Mietdauer zu kurz ist. Das Mietverhältnis besteht seit September 99 und wird immer um ein Jahr verlängert bzw. befristet.
Der jetzige Mietvertrag läuft bis September 2002. Bis wann muss die Kündigung rechzeitig eingebracht werden?
Bitte um dringende Bekanntgabe welche Möglichkeiten für mich bestehen bzw. was für Kündigungsgründe es bei einem befristeten Mietverhältnis gibt.
vielen dank.
Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses?
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