Wir haben im Mai 1998 eine Wohnung auf die Dauer von 5 Jahren vermietet (170m2 davon 70m2 Bürofläche). Dieser Mietvertrag läuft - ohne das es einer weiteren Kündigung bedarf - im Mai 2003 aus. Nun wurden wir von unserem Mieter angesprochen ob wir einer Mietverlängerung (ca. 1 Jahr) zustimmen.
Ist das möglich bzw. welche Fehler können passieren um aus einem befristeten ungewollt ein unbefristetes Mietverhältnis entstehen zu lassen?
Mietvertragsverlängerung
RE: Mietvertragsverlängerung
auf jeden Fall schriftlich die Verlängerung für die beabsichtigte Zeit vereinbaren
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