Kündigung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 10.04.2002, 07:21

Der Mietvertrag meiner Freundinn wurde im September 2000 abgeschlossen. Der Vermieter hat eine Klausel hinzugefügt, in welcher steht, dass der Mieter die ersten drei Jahre nicht kündigt. Falls der Mieter doch kündigt, muss er die Miete bis zum Ende der 3 Jahre weiter zahlen. Meine Frage lautet nun: Können wir trotz dieser Klausel, unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist, den Mietvertrag kündigen ohne die Miete weiter zahlen zu müssen.




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 10.04.2002, 14:55

Infos zu Ihrer Frage gibt´s unter http://www.ksa.at/recht/mietrecht/mietrecht6.html


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 11.04.2002, 07:24

Ich kenne dieses Schreiben, ich wollte jedoch nur eine Bestätigung ob ich kündigen kann oder nicht.


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 11.04.2002, 10:43

Das bewußte Schreiben lautet in dem für Sie interessanten Teil folgendermaßen:



"- Befristete Mietverträge können vom Mieter nach Ablauf eines Jahres, bzw. nach Beginn oder Verlängerung des Mietverhältnisses, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gerichtlich gekündigt werden (ausgenommen sind Miet- oder Eigentumswohnungen, die nach 1967 ohne Förderungsmittel errichtet wurden, sowie Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern). Dieses Recht des Mieters auf vorzeitige Auflösung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden!"



Wichtig ist vor allem der Klammerausdruck. Ob die darin genannten Vorsaussetzungen auf Ihre Wohnung zutreffen müssen Sie selbst wissen.




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 11.04.2002, 19:10

Ich habe gehört, dass nach der Mietrechtsnovelle 2000 und Mietrrechtsgesetz 2002 kein Unterschied zwischen den einzelnen Wohnungen (egal ob mit oder ohne Fördermittel errichtet) besteht. Stimmt das, wenn ja habe ich eigentlich kein Problem die Wohnung zu kündigen. lg roem


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 12.04.2002, 20:02

Sie haben wahrscheinlich Recht, denn in der von mir im RIS aufgerufenen Fassung des § 29 Abs.2 MRG steht von solchen Einschränkungen nichts.

"§ 29 (2) Im Fall eines nach Abs. 1 Z 3 befristeten Haupt- oder

Untermietvertrags über eine Wohnung hat der Mieter nach Ablauf eines

Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer des

Mietverhältnisses das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht, den

Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten

gerichtlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu

kündigen."




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 23.04.2002, 14:42

Ich habe jetzt genau nachgeschaut und ein Problem entdeckt. der Mietvertrag ist unbefristet


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 112 Gäste