seit Mitte November 2001 bin ich Mieter einer Wohnung. Die Kücheneinrichtung incl. der Geräte somit auch der Kühlschrank sind auch Gegenstand des Mietvertrages. Der genannte Gegenstand ist jedoch jetzt defekt.
Gibt es hier eine Gewährleistungsfrist für mietvermietetes Zubehör.
Erhaltungspflicht
RE: Erhaltungspflicht
Im Mustermietvertrag der AK Tirol trägt das Risiko der Mieter (s. http://www.ak-tirol.com/mietvertrag_word.htm ).
Wenn Sie keine solche Bestimmung in Ihrem Vertrag haben, sollten Sie die Frage an eine AK weiterleiten.
Wenn Sie keine solche Bestimmung in Ihrem Vertrag haben, sollten Sie die Frage an eine AK weiterleiten.
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