KÜNDIGUNGSFRIST
Verfasst: 11.02.2002, 12:11
in einem auf 5 jahre befristeten mietvertrag sind zwei personen als hauptmieter eingetragen sowie die klausel, dass, wenn einer der beiden vor ablauf von 5 jahren aus dem mietvertrag austritt, der andere das recht hat, sich selbst einen nachmieter zu suchen. welche fristen gelten wohl dafür? wenn es drei monate wären, hätte der verbleibende mieter ja die chance, genau diese zeit auszunutzen, um keinen nachmieter zu finden und der andere (das bin ich) müsste noch komplette drei monate miete zahlen. oder gibt es da andere regelungen? hoffe auf einen rat!