KÜNDIGUNGSFRIST

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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KÜNDIGUNGSFRIST

Beitrag von JUSLINE » 11.02.2002, 12:11

in einem auf 5 jahre befristeten mietvertrag sind zwei personen als hauptmieter eingetragen sowie die klausel, dass, wenn einer der beiden vor ablauf von 5 jahren aus dem mietvertrag austritt, der andere das recht hat, sich selbst einen nachmieter zu suchen. welche fristen gelten wohl dafür? wenn es drei monate wären, hätte der verbleibende mieter ja die chance, genau diese zeit auszunutzen, um keinen nachmieter zu finden und der andere (das bin ich) müsste noch komplette drei monate miete zahlen. oder gibt es da andere regelungen? hoffe auf einen rat!



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RE: KÜNDIGUNGSFRIST

Beitrag von JUSLINE » 17.02.2002, 14:50

Das Recht des verbleibenden Mieters, sich selbst einen Nachmieter zu suchen richtet sich an den Vermieter. Wenn vertraglich dafür keine Fristen festgelegt sind, dann gibt es auch keine. Sie müssen nur die für Sie vorgesehenen Austrittsregelungen bzw. Kündigungsfristen einhalten. Somit sind beide Fragen völlig unabhängig von einander zu betrachten


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