Schimmel

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Schimmel

Beitrag von JUSLINE » 03.02.2002, 02:58

ich wohne in meiner neuen wohnung (in hauptmiete) erst seit einem dreivierteljahr. seit ein paar monaten schon habe ich bemerkt das es in meinem schlafzimmer sehr kalt und feucht ist und die wäsche im kasten stinkt und im dezember habe ich die ursache bemerkt. die gesamte wand hinter dem kasten ist voller schimmel, die sesselleiste schiebt sich nach vor und die tapete löst sich von der wand. ich habe sofort die hausverwaltung informiert und die haben mir nach einer woche jemanden vorbeigeschickt. die haben gemeint das hinter unserem haus früher noch ein haus gestanden hat, das abgerissen wurde und die hauswand nicht ordentlich abgedichtet wurde. dann wurde mir gesagt das ich wieder kontaktiert werde. ich wartete eine woche und rief wieder an und niemand wusste irgendwas davon. also kam nochmals wer vorbei allerdings erst nach über 2 wochen. der beschrieb mir dasselbe problem wie der erste bauarbeiter. der meinte ich sollte dann in ca. 2 tagen anrufen. als ich anrief hieß es die unterlagen liegen noch nicht vor. also rief ich nach ein paar tagen wieder an und wurde ziemlich unfreundlich bedient und dann hieß es das sie sowieso nichts machen können weil ich nur mieter bin. also rief ich meinen vermieter an und schilderte ihm das problem. er meinte das er das in die hand nehmen werde. nun ist wieder ein monat vergangen und nichts hat sich getan. da ich asthma habe ist der schimmel für mich auch gesundheitlich nicht gut. ich kann nachts nicht richtig schlafen und mich schon garnicht erholen. ich habe gehört das ich das recht habe weniger miete zu zahlen. aber welche rechte habe ich wirklich?

lg. simsey



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RE: Schimmel

Beitrag von JUSLINE » 03.02.2002, 16:20

Es stimmt, dass man in solchen Fällen grundsätzlich berechtigt ist, einen Anteil der Miete einzubehalten. Wie hoch dieser ist und die genauen Voraussetzungen einer solchen Vorgangsweise sollten Sie bei der Arbeiterkammer, dem VKI oder einer Mieterschutzvereinigung erfragen. Urgenzen beim Vermieter sollten in solchen Fällen, um dessen Erinnerungslücken vorzubeugen, schriftlich und eingeschrieben mit Fristsetzungen erfolgen.


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