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WG-Mietvertrag

Verfasst: 16.12.2001, 15:28
von JUSLINE
Wir wollen zu dritt einen Mietvertrag für eine Altbau-Mietwohnung (Wohngemeinschaft) abschliessen. Es sollen zwei Personen Hauptmieter werden. Was passiert, wenn einer davon auszieht - gehen die Mietrechte dann automatisch auf den zweiten Hauptmieter über? Wie kann man sich für den Streitfall absichern?

RE: WG-Mietvertrag

Verfasst: 21.12.2001, 17:30
von JUSLINE
Wenn einer ausscheidet, wird der andere Alleinmieter, ohne dass der Vermieter (allein oder im Zusammenwirken mit dem Ausscheidenden) dem Verbleibenden einen neuen Mitmieter aufzwingen kann. Das ergibt sich meiner Meinung nach schlüssig aus den Umständen und den für den Vermieter praktisch als Geschäftsgrundlage erkennbaren Motiven des Vertragsabschlusses.


RE: WG-Mietvertrag

Verfasst: 23.12.2001, 14:18
von JUSLINE
Na, das hilft uns schon mal weiter, danke!!!