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Ablöse

Verfasst: 14.12.2001, 11:00
von JUSLINE
Der Nachmieter meiner Wohnung ist bereit mir Ablöse zu zahlen. Nur kann er diese nicht auf einmal begleichen sondern in Raten.



Das möchte ich natürlich schriftlich festhalten. Gibt es bei dem Schriftstück bezügl. Begriffen, Formulierungen usw. etwas zu beachten, damit es auch im Streitfall Rechtsgültigkeit hat?



Danke im Voraus!




RE: Ablöse

Verfasst: 20.12.2001, 20:27
von JUSLINE
Ohne Mietrechtsfachmann zu sein sollten mMn jedenfalls feststehen: Anzahl, Höhe, Zeitpunkt u. Erfüllungsort d. Raten sowie Regelungen für den Verzugsfall (Zinsen etc.); außerdem exakt, wofür geleistet wird. Die Details sollten Sie mit einem Fachmann festlegen.