Ablöse
Verfasst: 14.12.2001, 11:00
Der Nachmieter meiner Wohnung ist bereit mir Ablöse zu zahlen. Nur kann er diese nicht auf einmal begleichen sondern in Raten.
Das möchte ich natürlich schriftlich festhalten. Gibt es bei dem Schriftstück bezügl. Begriffen, Formulierungen usw. etwas zu beachten, damit es auch im Streitfall Rechtsgültigkeit hat?
Danke im Voraus!
Das möchte ich natürlich schriftlich festhalten. Gibt es bei dem Schriftstück bezügl. Begriffen, Formulierungen usw. etwas zu beachten, damit es auch im Streitfall Rechtsgültigkeit hat?
Danke im Voraus!