Eine (ehemals geförderte aber mittlerweile ausbezahlte) Eigentumswohnung in Wien, kein Altbau, wurde auf fünf Jahre befristet vermietet, der Mietvertrag läuft nun aus. Der Mieter hätte gerne einen weiteren Mietvertrag, der Vermieter ist dem prinzipiell auch nicht abgeneigt. Kann man dieselbe Wohnung im Anschluss an den ersten Mietvertrag ein weiteres Mal befristet auf drei oder fünf Jahre an denselben Mieter vermieten ohne dass daraus ein unbefristetes Mietverhältnis oder sonstige Kündigungsschutz-Tatbestände entstehen?
Herzlichen Dank !!!!
Mietrechtsproblem
RE: Ergänzung
Die letzte Wohnrechtsnovelle brachte hier eine Liberalisierung. Der MV kann beliebig oft befristet verlängert werden, dies aber jeweils auf mindestens drei Jahre. Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Befristung ist, dass im Vertrag schriftlich vereinbart wird, dass er durch den Ablauf der bedungenen Zeit erlischt.
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